Psychiatrische Gutachtenstelle Forensik

Strafrechtlich, versicherungsrechtlich, zivilrechtlich

Wir sind ein Team von Expertinnen und Experten für Forensische Psychiatrie und Psychotherapie und/oder medizinische Begutachtung und erstellen strafrechtliche, versicherungsrechtliche und zivilrechtliche Gutachten für offizielle Stellen.

Arten von Gutachten

Folgende Arten von Gutachten erstellen wir:

  • Strafrechtliche Gutachten: z.B. psychische Störung und Schuldfähigkeit, Rückfallgefahr, Ausführungsgefahr, Massnahmen, Entlassung aus einer Massnahme, fokale Risikoeinschätzungen
  • Zivilrechtliche Gutachten: Psychische Störung, behördliche Massnahmen, Urteilsfähigkeit
  • Versicherungsrechtliche Gutachten: z.B. psychische Störung und Arbeitsfähigkeit, Kausalität einer psychischen Unfallfolge, polydisziplinäre Gutachten, psychiatrische Obergutachten

Spezielle Fragestellungen sollten vorab besprochen werden.

Bei verkehrsmedizinischen Fragestellungen (Fahreignung) wird auf die Abteilung «Verkehrsmedizinische Begutachtung» des Instituts für Rechtsmedizin verwiesen:

Verkehrsmedizinische Begutachtung, KSSG

Auftraggeber

  • Staatsanwaltschaften/ Gerichte
  • Ämter für Justizvollzug
  • Zivilbehörden (z.B. KESB)
  • Sozialversicherungen

Privatgutachten werden nicht durchgeführt.

Einreichen von Gutachtenaufträgen

Gutachtenaufträge richten Sie bitte an das Sekretariat der Chefärztin des Kompetenzzentrums Forensik. Es empfiehlt sich eine telefonische Vorabsprache, vor allem bei fokalen Risikoeinschätzungen und Haftfällen mit enger Frist, zwecks zeitlicher Machbarkeit, aber auch zwecks Absprache bezüglich der Person des Gutachters oder der Gutachterin.

Bei Einsatz von Hilfspersonen wird deren Einsatz vorab mit dem Auftraggeber, der Auftraggeberin abgesprochen und deren Tätigkeit im Gutachten im Einzelnen kenntlich gemacht.

Fristen

Die Fristen für die Erstattung von Gutachten hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Dringlichkeit
  • Art der Fragestellung
  • Verfügbarkeit der Exploranden
  • Umfang der Aktenlage
  • Entwicklungen während des Zeitraums der Begutachtung

Der jeweilige Zeitrahmen wird mit den Auftraggebern vereinbart. Begründete Verzögerungen werden mit der auftraggebenden Stelle abgesprochen.

Vergütung von Gutachten

Die Vergütung der Gutachten erfolgt nach Stundenaufwand gemäss Taxtarif Forensik.

Wünscht der Auftraggeber eine Erledigung innerhalb einer Frist unter zwei Monaten (z.B. zeitlich drängende fokale Risikoeinschätzung), erheben wir bei termingerechter Lieferung einen Expresszuschlag von 10%.

Taxtarif Forensik

Anmeldung & Kontakt

Schriftliche Gutachtenaufträge richten Sie bitte an Cornelia Zoller, Sekretariat Forensik oder an forensik@psychiatrie-sg.ch.

Für telefonische Auskünfte, Termin- und Fristvereinbarungen wenden Sie sich bitte ebenfalls an Cornelia Zoller.