Gamze Yilmaz
Leiterin Patientenmanagement
Deutsch, Türkisch
Ambulante und tagesklinische Leistungen werden über die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet.
Einzelne Leistungen sind nicht durch die Grundversicherung gedeckt (z.B. Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind und daher nicht von der Grundversicherung übernommen werden sowie Leistungen, die nicht zu den Pflichtleistungen gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) zählen). Diese werden den Patientinnen und Patienten separat in Rechnung gestellt. Ebenfalls zu Lasten der Versicherten gehen Franchise und Selbstbehalt.
Tagesklinikaufenthalte werden als Halbtages- oder Tagespauschale abgerechnet.
Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden sowie im Fürstentum Liechtenstein können direkt aufgenommen werden. Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz ausserhalb dieser Kantone/Länder können ebenfalls aufgenommen werden, wenn vorgängig eine Kostengutsprache für den Kantonsanteil erfolgt ist. Bitte nehmen Sie dazu kurz mit der Patientenadministration Kontakt auf (die Kontaktinformationen finden Sie am Ende dieser Seite).
Die Behandlungskosten werden direkt Ihrer Versicherung in Rechnung gestellt. Sie haben als Patient Anrecht auf eine Rechnungskopie. Diese wird Ihnen elektronisch zugestellt.
Der Verwaltungsrat setzt die «Taxordnung» der bisherigen Psychiatrieverbunde als «Taxordnung der PSG» per 1. Januar 2023 in Kraft.
Leiterin Patientenmanagement
Deutsch, Türkisch
(nur Kontakt, keine Anmeldung)