Gamze Yilmaz
Leiterin Patientenmanagement
Türkisch
Wir führen ausschliesslich Abteilungen mit Tarifen für allgemeinversicherte Patientinnen. Für St.Galler Patienten mit obligatorischer Grundversicherung ist der Aufenthalt durch die Krankenkasse gedeckt. Falls Sie in einem Kanton mit tieferem Referenztarif als im Kanton St. Gallen wohnen, kann eine Kostendifferenz entstehen, die eventuell von einer Zusatzversicherung gedeckt werden müsste. Unsere Patientenadministration berät Sie gerne.
Sollten Sie als nicht St.Galler Patient oder Patientin stationär eintreten, stellen wir beim Kantonsarzt, bei der Kantonsärztin Ihres Wohnkantons ein Kostengutsprache-Gesuch. Ihr Wohnkanton beteiligt sich an den Behandlungskosten, wenn die Behandlung medizinisch indiziert ist. Eine Zusatzversicherung im Spitalbereich ohne Einschränkung der Leistungen in der Psychiatrie garantiert Ihnen eine Kostenübernahme, falls sich Ihr Wohnkanton nicht an den Kosten beteiligt. Lassen Sie sich im Zweifelsfall von uns beraten.
Bei jedem Eintritt holen wir für Sie eine Kostengutsprache bei der Versicherung ein. Sie erleichtern uns diese Arbeit, wenn Sie beim Eintritt Ihre Krankenversicherungskarte mitnehmen.
Bei ungenügender Versicherungsdeckung, bei Selbstzahlern oder bei abgelehnter Kostengutsprache müssen wir eine Anzahlung oder eine vollständige Bezahlung der Leistungen bei Klinikeintritt verlangen. Diese kann in bar geleistet oder auf unser Konto überwiesen werden.
Die Behandlungskosten werden direkt Ihrer Versicherung in Rechnung gestellt. Sie haben als Patient Anrecht auf eine Rechnungskopie. Gerne stellen wir Ihnen diese auf Verlangen zu. Kontakt siehe unten.
Während des Aufenthalts anfallende Nebenkosten wie Taschengelder, Fahrkosten usw. werden nicht von der Krankenversicherung übernommen. Wir stellen Ihnen diese Kosten separat in Rechnung. Dafür verlangen wir eine Kostengutsprache des Nebenkostenzahlers.
Der Verwaltungsrat setzt die «Taxordnung» der bisherigen Psychiatrieverbunde als «Taxordnung der PSG» per 1. Januar 2023 in Kraft.
Ambulante Untersuchungen und Behandlungen werden von der obligatorischen Grundversicherung analog der gültigen Tarifverträge vergütet. Nichtpflichtmedikamente – Medikamente, die nicht auf der Spezialitätenliste aufgeführt sind und deshalb von der Krankenkasse nicht übernommen werden – und allgemeine Leistungen, die nicht als Pflichtleistungen gelten, stellen wir Ihnen direkt in Rechnung.
Patienten mit zivilrechtlichem Wohnsitz ausserhalb des Kantons St.Gallen können nur nach Rücksprache und auf Anfrage bei besonderen Indikationen und Konstellationen angenommen werden.
Bei Fragen oder Unklarheiten in Bezug auf die Kostenübernahme wenden Sie sich bitte an die Patientenadministration.
Leiterin Patientenmanagement
Türkisch
(nur Kontakt, keine Anmeldung)