Rechtliches

«Mir waren die Regeln in Sachen Freiwilligkeit nicht klar. Man hat mir das aber gut erklärt.»

Erleichtern Ihnen geregelte Rahmenbedingungen unsere Leistungen in Anspruch zu nehmen? Beruhigt es Sie zu wissen, dass das Berufsgeheimnis und weitere gesetzliche Grundlagen eingehalten werden? Ihnen relevante Informationen zu den nachfolgenden Themen zu vermitteln und transparent damit umzugehen, sind uns grosse Anliegen.

Wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung, wenn Sie Fragen zu rechtlichen Themen haben.

Berufsgeheimnis/Schweigepflicht

Alle Mitarbeitenden der Psychiatrie St.Gallen unterstehen dem Berufsgeheimnis, welches unter anderem eine Schweigepflicht vorsieht. D.h. sie dürfen ohne Ihre Einwilligung niemandem ausserhalb der Psychiatrie St.Gallen etwas, das ihnen infolge ihres Berufes anvertraut worden ist oder das sie in dessen Ausübung wahrgenommen haben, offenbaren. Sie als Patientin oder Patient haben jedoch die Möglichkeit, Gesundheitsfachpersonen schriftlich vom Berufsgeheiminis zu entbinden, damit diese gegenüber Dritten Auskünfte erteilen können. Bei Behandlungsabschluss lassen wir den Sie vor- und nachbehandelnden Ärztinnen und Ärzten einen schriftlichen Bericht zukommen, sofern Sie damit einverstanden sind.

Freiwilligkeit

Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass Sie die Behandlung freiwillig aufsuchen. Das bedeutet, dass Sie die Behandlung auch jederzeit wieder beenden können, wenn Sie dies wünschen. Eine Ausnahme besteht dann, wenn Sie aufgrund einer behördlichen oder amtsärztlichen Verfügung (Fürsorgerische Unterbringung) in eine stationäre Behandlung eingewiesen wurden. Oder, wenn im Rahmen einer stationären Behandlung eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegt und damit eine Zurückbehaltung erfolgen muss. Sowohl bei einer Fürsorgerischen Unterbringung als auch bei einer Zurückbehaltung werden Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten zum Widerspruch informiert.


Behandlung ohne Zustimmung

Untersuchungen und Behandlungen finden grundsätzlich nur mit Ihrem Einverständnis statt. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn Ihr Zustand ein Eingreifen ohne Ihre Zustimmung erfordert. Das heisst, wenn Sie krankheitsbedingt vorübergehend nicht mehr für sich selbst Sorge tragen können und sich oder Dritte (Ihre Mitpatientinnen und -patienten, das Personal etc.) dadurch gefährden. Das kann eine Notfallsituation sein, in der wir sofort handeln müssen (Art. 435 ZGB) oder nachdem ein Amtsarzt oder eine Amtsärztin Sie untersucht und eine Fürsorgerische Unterbringung (gemäss Art. 426 und Art 427 ZGB) verfügt hat. Gegen eine solche Unterbringung resp. Zurückbehaltung können Sie bei der Verwaltungsrekurskommission St.Gallen (VRK) Klage einreichen. Die Gesundheitsfachpersonen verfügen über weitere Informationen dazu. Gerne erklären wir Ihnen das Vorgehen.



Feedbackmöglichkeiten

Ihre Meinung interessiert uns! Bitte teilen Sie uns Ihre Anregungen, Wünsche, aber auch Ihre Kritik mit. Wenden Sie sich dazu an eine Fachperson, alternativ steht Ihnen auf unserer Webseite ein entsprechendes Onlineformular zur Verfügung. Ihre Angaben gelangen zur Bearbeitung an den Bereich «Unternehmensentwicklung» und werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Mit Ihrem Feedback helfen Sie uns, unsere Behandlungsangebote und Dienstleistungen weiter zu verbessern. Herzlichen Dank!

Sollten Sie oder Ihre Vertretung eine Verletzung Ihrer Patientenrechte durch Angestellte der Psychiatrie St.Gallen in Ausübung ihrer dienstlichen Verrichtungen vermuten, so können Sie eine entsprechende Meldung bei der Geschäftsleitung der Psychiatrie St.Gallen deponieren. Diese wird sich mit Ihnen oder Ihrem Vertreter, Ihrer Vertreterin in Verbindung setzen.

Eine besondere Situation stellt die Beschwerde gegen eine unfreiwillige Klinikeinweisung dar, bitte vergleichen Sie dazu den oben aufgeführten Abschnitt «Behandlung ohne Zustimmung». Wie Sie vorgehen können erklären Ihnen die Gesundheitsfachpersonen gerne.


Datenschutzerklärung zu Personendaten von Patientinnen und Patienten

Ausgabe: Januar 2023

Wir nehmen den Schutz Ihrer Personendaten sehr ernst. Die Beachtung der Privatsphäre und der vertrauensvolle Umgang mit hren Personendaten ist uns ein wichtiges Anliegen. Das Einhalten der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz ist für uns selbstverständlich. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick darüber, wie wir den Schutz Ihrer Personendaten gewährleisten und welche Ihrer Daten wir zu welchem Zweck bearbeiten. Mit der vorliegenden Datenschutzerklärung möchten wir Sie darüber informieren, wo und weshalb wir im Zusammenhang mit Ihrer Behandlung Personendaten erheben und bearbeiten. 

Sexuelles Fehlverhalten

Die Psychiatrie St.Gallen verfolgt eine erklärte Null-Toleranz-Politik, was sexuelles Fehlverhalten von Personal gegenüber Patientinnen oder Patienten betrifft. Wir legen grossen Wert darauf, Ihnen in dieser Hinsicht einen vertrauensvollen Behandlungsrahmen zu bieten. Jede Form von sexueller Annäherung zwischen Personal und Patientinnen oder Patienten ist verboten.

Falls es dennoch zu einer Grenzüberschreitung kommen sollte, können Sie sich jederzeit an eine Person Ihres Vertrauens aus Ihrem Behandlungsteam wenden. Die Psychiatrie St.Gallen hat Vertrauenspersonen bezeichnet, die Ihnen speziell in solchen Situationen als Ansprechpersonen zur Verfügung stehen.  Für Rückfragen steht Ihnen die Leitung Human Resource Management gerne zur Verfügung.

Wen vom HR kann ich kontaktieren?


Wen kann ich bei Fragen zu rechtlichen Themen und Datenschutz kontaktieren?

Kontakt

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