Aufsuchender psychiatrischer Dienst

«Die Depressionen meiner Tochter waren zeitweise so stark, dass sie froh um die Unterstützung der Pflegefachperson daheim war.»

Es gibt verschiedene Situationen, in denen eine psychisch kranke Person nicht zur Therapie kommen kann. Deshalb bieten wir den Aufsuchenden psychiatrischen Dienst an.

Psychiatriepflegefachpersonen und zum Teil auch Ärztinnen oder Ärzte suchen psychisch kranke Menschen in deren häuslichem Lebensumfeld auf und bieten damit eine zusätzliche Leistung zum üblichen ambulanten Angebot der Psychiatrie St.Gallen.

Welche Diagnosen werden vom Aufsuchenden psychiatrischen Dienst behandelt?

Hausbesuche des Aufsuchenden psychiatrischen Dienstes sind bei fast allen Diagnosen indiziert. Bei geistigen Beeinträchtigungen, Demenz und Delir sind Hausbesuche eher nicht angezeigt.

Alle Diagnosen


Welche Leistungen erbringt der Aufsuchende psychiatrische Dienst?

Gemeinsam mit dem Patienten oder der Patientin ermitteln die Psychiatriepflegefachpersonen die Folgen der psychischen Krankheit auf das Alltagsleben und leiten entsprechende Massnahmen ab:

  • orientieren an den Ressourcen
  • fördern Selbständigkeit, um alltägliche Aufgaben verrichten zu können
  • fördern gesundheitserhaltende Massnahmen, wie z.B. Stress- und Risikofaktoren wahrzunehmen und entsprechend hilfreich handeln zu können
  • unterstützen die ärztliche Behandlung, indem sie z.B. die medikamentöse Therapie begleiten
  • zeigen Möglichkeiten auf, den Tag zu strukturieren, zu planen, sich zu organisieren (Alltags- und Wochenstruktur planen)
  • begleiten durch Krisen, indem sie Bewältigungsstrategien anleiten und das Helfernetz aktivieren (in enger Zusammenarbeit mit Fachkräften und Angehörigen)
  • unterstützen in psychosozialen Fragen in enger Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst

Wen behandelt der Aufsuchende psychiatrische Dienst zu Hause?

Das Angebot des Aufsuchenden psychiatrischen Dienstes richtet sich an Patienten und Patientinnen im Alter von 18 bis 65 (+) Jahren, die an einer psychischen Erkrankung leiden und deshalb zeitweise auf eine zusätzliche ambulante psychiatrische Behandlung angewiesen sind.


Ausschlusskriterien für den Aufsuchenden psychiatrischen Dienst

  • Patienten, die eine psychiatrische Behandlung ablehnen (fehlende Krankheitseinsicht)
  • Patientinnen mit akuter Selbst- oder Fremdgefährdung (fehlende Bündnisfähigkeit)
  • Patienten mit ausgeprägter Psychosesymptomatik und fehlendem Realitätsbezug
  • stark alkoholisierte oder unter starkem Drogeneinfluss stehende Patientinnen
  • Patienten mit körperlichen Beschwerden (somatischer Instabilität) oder Pflegebedürftigkeit

Unsere Stärken

  • Gut vernetzt mit allen Fachbereichen und Fachabteilungen der Psychiatrie St.Gallen (Koordination zwischen den ambulanten, tagesklinischen und stationären Diensten)
  • Einbeziehen von Angehörigen und Angehörigenberatung
  • Psychoedukation: über psychische Krankheiten, ihre Behandlungsmöglichkeiten und Bewältigungsstrategien informieren und aufklären
  • Enge Zusammenarbeit mit Sozialämtern, Einrichtungen der Rehabilitätion und Äzrtinnen der Region

Wann sind Hausbesuche des Aufsuchenden psychiatrischen Dienstes indiziert?

Die erforderliche psychiatrisch-pflegerische Behandlung kann sich im häuslichen, familiären Umfeld hilfreich erweisen, weil

  • Scham und Schwellenängste den Patienten oft hindern, in eine psychiatrische Einrichtung zu kommen.
  • Patientinnen aufgrund ihrer Erkrankung längere Zeit nicht aus dem häuslichen Umfeld herausgekommen sind und als ersten Schritt Hilfe benötigen.
  • Patienten nach einem stationären Aufenthalt noch instabil und unsicher sind, ob sie in ihrem alltäglichen Lebensumfeld zurechtkommen.
  • die Krise eng mit den Lebensumständen vor Ort verknüpft ist (z.B. familiäre Krise, Mehrgenerationensysteme, postnatale psychische Probleme).
  • die Patientin aus organisatorischen, psychischen oder körperlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt mobil ist.


Wer bietet diesen Dienst an?

Erfahrene Psychiatriepflegefachpersonen und zum Teil auch Ärztinnen und Ärzte stehen für diesen Dienst im Einsatz. Sie unterstehen – wie alle anderen Mitarbeitenden der Psychiatrie St.Gallen – einer Schweigepflicht.


Wo wird der Aufsuchende psychiatrische Dienst angeboten?

Die Hausbesuche des Aufsuchenden Psychiatrischen Dienstes bieten wir an fast allen Standorten der Psychiatrie St.Gallen an.

Anmeldung Aufsuchender psychiatrischer Dienst

Die Anmeldung für den Aufsuchenden psychiatrischen Dienst erfolgt über das Ambulatorium des jeweiligen Standorts.


Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?