Konsiliar- & Liaisonpsychiatrie

«Ich bin als Spitalärztin sehr dankbar dafür, dass ich auf kompetente psychiatrische Unterstützung durch die Fachpersonen der Psychiatrie St.Gallen zählen kann.»

Der Konsiliar- und Liaisonpsychiater oder die Konsiliar- und Liaisonpsychiaterin kümmert sich um die psychiatrische Behandlung körperlich erkrankter Menschen. Sehr oft leiden diese Patientinnen oder Patienten an psychischen Krankheiten, die als Folge oder auch unabhängig von der körperlichen Erkrankung und Behandlung auftreten.

Häufig leiden hospitalisierte Patienten oder Patientinnen nicht nur unter körperlichen Erkrankungen, sondern benötigen auch psychiatrische Behandlung. Die psychischen Krankheiten treten dabei teilweise als Folge der körperlichen Krankheit auf, teilweise aber auch unabhängig davon. Im Rahmen des psychiatrischen Spezialgebiets der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie (K&L-Psychiatrie) werden Betroffene in enger Zusammenarbeit mit den Spitalärztinnen oder -ärzten direkt am Krankenbett behandelt. Dabei wird der Erkrankte, die Erkrankte während der medizinischen Behandlung beraten (Konsil) und bis zum Austritt aus dem Spital begleitet (Liaison).

Was macht der Konsiliarpsychiater, die Konsiliarpsychiaterin?

Der Konsiliarpsychiater oder die Konsiliarpsychiaterin kommt auf Anfrage der Spitalärztinnen oder -ärzte direkt ans Krankenbett und klärt dort konkrete Fragestellung ab:

  • Liegt eine psychische Krankheit vor?
  • Wird therapeutische Unterstützung benötigt?
  • Gibt es eine medikamentöse Behandlungsempfehlung?
  • Liegt Suizidgefahr vor?

Zudem berät die Konsiliarpsychiaterin die Behandlungsteams im Spital im Umgang mit psychisch auffällig gewordenen Patienten oder Patientinnen und beteiligt sich an interdisziplinären Fallbesprechungen.


Wie wird die Diagnose gestellt?

  • persönliche Untersuchung und Besprechung mit dem Patienten oder der Patientin am Krankenbett
  • Aktenstudium
  • Besprechung mit dem Pflegepersonal und behandelnden Ärzten oder Ärztinnen

Wie wird in der Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie behandelt?

Die körperliche und die psychiatrische Behandlung sollen sich aufeinander beziehen und sich nicht gegenseitig in die Quere kommen. Aus diesem Grund arbeitet der Psychiater oder die Psychiaterin eng mit der somatischen (körperbezogenen) Medizin zusammen.

  • psychiatrisch-psychotherapeutische Gespräche am Krankenbett
  • falls nötig wird eine passende psychiatrische Nachbetreuung organisiert
  • mündliche und schriftliche Rückmeldung an den auftraggebenden Arzt oder die auftraggebende Ärztin
  • Beratung des Behandlungsteams im Spital im Umgang mit psychisch auffälligen Patientinnen oder Patienten
  • Beteiligung an interdisziplinären Fallbesprechungen

Wer übernimmt die Kosten für die Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie?

Die Kosten für die Leistungen werden im Rahmen der Kooperationsvereinbarungen, die zwischen den regionalen Spitälern und der Psychiatie St.Gallen bestehen, abgerechnet.


Wo wird Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie angeboten?

Der K&L-Dienst wird von Fachärztinnen und -ärzten für Psychiatrie und Psychotherapie in den Spitälern Altstätten, Grabs, Uznach, Wattwil und Wil durchgeführt.

Bitte wenden Sie sich an einen unserer Standorte, um weitere Informationen zu erhalten.


Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?

Anmeldung und Information

  • Information und Beratung zu Behandlungsangeboten der Psychiatrie St.Gallen

  • Entgegennahme von Anmeldungen an den Standorten Pfäfers und Wil

  • werktags von 8.00 - 17.00 Uhr besetzt, davor und danach diensthabender Arzt, diensthabende Ärztin