Austritt/Nachbehandlung

«Mir war nicht klar, was mit meinem Vater nach dem Klinikaustritt geschehen soll. Zum Glück hat man früh daran gedacht und alles geregelt.»

Bestimmt sind Sie froh, wenn nach Ihrem Aufenthalt bei uns die Behandlung nicht abbricht. Deshalb regeln wir gemeinsam mit Ihnen den Austritt und die Nachbetreuung.

Es liegt uns viel daran, Ihnen einen Austritt aus unserer Klinik bzw. einen Übertritt in eine für Sie sinnvolle Wohn- und/oder Arbeitssituation oder eine für Sie richtige Nachbehandlung in gemeinsamer Absprache zu ermöglichen – reibungslos und geregelt.

Nachbehandlung

Damit nach Ihrem Aufenthalt bei uns die Behandlung nicht abbricht, regeln wir gemeinsam mit Ihnen die Nachbehandlung und Nachbetreuung. Evtl. kommen auch ambulante oder tagesklinische Behandlungen in der Psychiatrie St.Gallen, an einem unserer neun Standorte, in Frage.

Die im stationären Rahmen begonnene Therapie sollte in den meisten Fällen ambulant fortgesetzt werden. Ob eine stationäre Behandlung nachhaltig zu einer Stabilisierung beigetragen hat, lässt sich umfassend erst einige Zeit nach Austritt beurteilen. Grundsätzlich gilt für die Sicherung des Erfolgs die Aufnahme einer weiterführenden ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung.


Patientendossier

Was mit Ihrem Patientendossier geschieht, erfahren Sie unter Finanzielles/Rechtliches.

Finanzielles/Rechtliches


Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?

Anmeldung und Information

  • Information und Beratung zu Behandlungsangeboten der Psychiatrie St.Gallen

  • Entgegennahme von Anmeldungen an den Standorten Pfäfers und Wil

  • werktags von 8.00 - 17.00 Uhr besetzt, davor und danach diensthabender Arzt, diensthabende Ärztin

Was liegt näher?
Die Standorte der Psychiatrie St.Gallen