Normen des Zusammenlebens, Psychotherapiestation 60+

Aufeinander Rücksicht nehmen

Ihre Individualität und Ihre Eigenständigkeit sind uns wichtig. Das Zusammenleben in der Stationsgemeinschaft erfordert jedoch, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und einige Regeln einzuhalten. Folgende Regeln tragen dazu bei, dass das Ziel der Behandlung, die psychischen Beschwerden abzuheilen, gut und rasch erreicht werden kann.

Ihre Individualität und Ihre Eigenständigkeit sind uns wichtig. Das Zusammenleben in der Stationsgemeinschaft erfordert jedoch, gegenseitig Rücksicht zu nehmen und einige Regeln einzuhalten. Folgende Regeln tragen dazu bei, dass das Ziel der Behandlung, die psychischen Beschwerden abzuheilen, gut und rasch erreicht werden kann.

Therapieplan, Wochenplan, Termine

Die Therapien (und Untersuchungen oder Diagnostik) und Termine werden bei der Visite und/oder mit der pflegerischen Bezugsperson vereinbart. Sie erhalten einen individuellen Wochenplan. Alle Termine sind verbindlich. Sollten Sie sich nicht in der Lage fühlen, einen Termin wahrzunehmen, besprechen Sie das mit dem Stationsarzt oder der pflegerischen Bezugsperson.

Visiten

Die Visite mit der Ärztin/dem Arzt oder mit der Psychologin/dem Psychologen findet in der Regel montags und mittwochs statt. Die für Sie gültige Visitenzeit wird am Montagmorgen bekannt gegeben.

Morgenrunde

Nehmen Sie an der Morgenrunde teil. Sie findet jeweils dienstags und freitags von 8.30 bis 9.00 Uhr im Untergeschoss im Gruppenraum statt. Sie ist ein wichtiger Treffpunkt, um Angelegenheiten des Zusammenlebens und andere Themen, die alle Patienten betreffen, zu besprechen.

Ämtliplanbesprechung

Verschiedene Aufgaben (z.B. Mithilfe beim Tischdecken) werden bei der Ämtliplanbesprechung – montags nach dem Mittagessen – vereinbart. Wir bitten Sie, nach Ihren Möglichkeiten einen Beitrag zur Gemeinschaft zu leisten.

Nachtruhe

Bitte verhalten Sie sich während der Nachtruhe von 22.00 bis 7.00 Uhr besonders ruhig und nehmen Sie Rücksicht auf Ihren Zimmernachbarn. Fernsehen ist im Aufenthaltsraum bis 24.00 Uhr möglich.

Mahlzeiten und private Lebensmittel

Die Essenzeiten sind verbindlich. Es wird erwartet, dass sie 30 Minuten am Tisch sitzen bleiben.

Frühstück: 8.00 bis 8.30 Uhr
Mittagessen: 12.00 bis 12.30 Uhr
Abendessen: 17.30 bis 18.00 Uhr

Private Lebensmittel bitte in der Küche im Kühlschrank aufbewahren und mit dem Namen kennzeichnen.

Privatsphäre, Vertraulichkeit

Alle Informationen, die Sie über Ihre Mitpatienten (z.B. im Rahmen einer Gruppentherapie) erfahren, sind streng vertraulich und dürfen nicht nach aussen weitergegeben werden.

Elektronische Medien, Telefonieren

Es ist erlaubt, das Handy für Nachrichten und Gespräche zu nutzen. Wir bitten Sie, Rücksicht auf Ihre Mitpatienten zu nehmen. D.h. das Handy nicht in Gemeinschaftsräumen zu benützen, es während den Therapiezeiten auszuschalten und die Nachtruhe einzuhalten. Elektronische Geräte (z.B. Notebook, Tablet, Smartphone) in den Patientenzimmern von 22 bis 7 Uhr nicht verwenden. Die WLAN-Zugangsdaten erhalten Sie beim Pflegepersonal im Stationsbüro.

Fotos und Videos

Das Fotografieren und Filmen von jeglichen Personen auf der Station sowie der Versand von Foto- oder Filmmaterial ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes strengstens untersagt.

Ausgang / Verlassen der Station

Für jeden Patienten gilt eine eigene Ausgangsregelung. Diese wird bei den Visiten oder im Gespräch mit der pflegerischen Bezugsperson – in Rücksprache mit dem Arzt – festgelegt oder geändert. Wenn Sie die Station im Rahmen eines Ausgangs verlassen, melden Sie sich bitte im Stationsbüro verbindlich an und ab und teilen Sie Zweck und Ziel des Ausgangs mit. Die Termine auf dem Wochenplan haben Vorrang vor Ausgängen.

Urlaub

Es besteht die Möglichkeit, ab der zweiten Behandlungswoche, an den Wochenenden Urlaube von maximal 24 Stunden zu Hause zu verbringen. Diese Urlaube dienen zur Belastungserprobung und gehören zur Therapie. Reichen Sie mit dem dafür vorgesehenen Formular einen Antrag ein und planen Sie die Urlaube mit Ihrer Bezugsperson und werten Sie diese danach gemeinsam aus.

Fahrtauglichkeit

Durch die psychische Erkrankung und die medikamentöse Behandlung ist die Fähigkeit, aktiv am Strassenverkehr teilzunehmen (z.B. ein Fahrzeug oder Velo zu führen), während der Dauer der Behandlung im Haus A07 stark eingeschränkt bzw. aufgehoben. Dieser Hinweis gilt auch für alle anderen Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration und gutes Reaktionsvermögen voraussetzen.

Medikation, Alkohol und andere psychoaktive Substanzen

Nehmen Sie während der Behandlung nur die von uns verordneten Medikamente ein. Mitgebrachte Medikamente müssen am Eintrittstag abgegeben werden. Die Medikamente werden Ihnen (bei den Mahlzeiten) abgegeben. Wenn eine Selbstverwaltung vereinbart ist, erhalten Sie eine Medikamentendosette. (Für die Dosette bezahlen Sie bei Eintritt ein Depot von CHF 20.-) Das Pflegepersonal kann Ihnen zusätzliche Medikamente auf Verlangen abgeben (Reservemedikation/Bedarfsmedikation).

Auf Alkohol, nicht verordnete Medikamente oder andere psychoaktive Substanzen muss während des gesamten Aufenthaltes verzichtet werden, auch am Wochenende oder wenn Sie einen Besuch zu Hause machen. Ebenfalls nicht erlaubt sind bestimmte alkoholfreie Getränke, wie zum Beispiel alkoholfreies Bier.

Ordnung, Kleidung, Körperhygiene

Wir bitten Sie, in Ihrem Zimmer und auf der Station Ordnung zu halten. Achten Sie auf angemessene Kleidung und Körperhygiene.

Besuchszeiten und Angehörige

Die Besuchszeiten sind ausserhalb der Therapie- und Essenszeiten von 10:00 bis spätestens 20:00 Uhr. 

Auf Wunsch können wir Ihre Angehörigen in die Therapieplanung einbeziehen und Familiengespräche durchführen. Wir bitten Sie, die Besuche so zu vereinbaren, dass diese ausserhalb der Therapie- und Essenszeiten stattfinden. Besuch nur in den Gemeinschaftsräumen empfangen.

Geld, Ausweise und andere Wertsachen

Gefährliche Gegenstände (z.B. Messer) und Substanzen (z.B. Medikamente, Rauschmittel) sowie Wertsachen (z.B. Schmuck, Bargeld) sollen im Effektenfach deponiert werden. Sprechen Sie dazu die Pflegepersonen an. Für eventuellen Verlust von persönlichen Gegenständen, die nicht deponiert wurden, übernimmt die Psychiatrie St.Gallen Nord keine Haftung.

Konflikte, Gewalt, massive Regelverstösse

Um die Sicherheit und das Vertrauen auf der Abteilung zu gewährleisten, können wir Gewaltandrohung sowie Gewalt gegen Gegenstände oder Personen nicht tolerieren. Je nach Schweregrad des Verhaltens müssen wir unser Behandlungsangebot vorübergehend oder dauerhaft zurückziehen. Die Einleitung rechtlicher Schritte (Verzeigung, Schadenersatz) bleibt vorbehalten. 

Falls Sie Opfer und/oder Zeuge solcher Vorfälle geworden sind, wenden Sie sich bitte an das Behandlungsteam.  

Das Leitungsteam der Psychotherapiestation 60+