Psychodiagnostik

Am Anfang steht eine Diagnose.

Die Psychodiagnostik ist ein Element des diagnostischen Prozesses. Sie unterstützt Zuweiserinnen und Zuweiser bei therapeutischen oder diagnostischen Entscheidungen, bei der Verlaufsbeurteilung oder bei Fragen zur sozialen und beruflichen Integration von Patientinnen und Patienten.

Worin besteht die Psychodiagnostik?

Der psychodiagnostische Dienst führt im Rahmen der Diagnosestellung verschiedene testpsychologische Untersuchungen durch:

  • Abgrenzung zu anderen Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik (klinische Differentialdiagnostik)
  • neuropsychologische Leistungsfähigkeit: Gedächtnis, Konzentration
  • Intelligenzniveau
  • Persönlichkeitsbeurteilung

Für wen eignet sich die Psychodiagnostik?

Die Psychodiagnostik kann bei allen Patientinnen und Patienten bzw. bei allen Diagnosen angewendet werden.

Alle Diagnosen


Abklärungen

Eingesetzt werden dafür standardisierte Verfahren wie Fragebögen, Interviews oder neuropsychologische Tests. Je nach Fragestellung sind ein bis drei Untersuchungstermine mit einer Gesamtdauer zwischen zwei und sechs Stunden nötig. Die Abklärungen führen wir im Auftrag von niedergelassenen Ärztinnen oder Ärzten, Psychotherapeuten, Psychotherapeutinnen oder Versicherungen durch.

Mit Wartezeiten ist zu rechnen

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass im Moment mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Anmeldungen

Damit die Kosten für eine Diagnostik vom jeweiligen Versicherungsträger übernommen werden, benötigt es eine ärztliche Verordnung für eine Abklärung. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen.  

Zudem sollten folgende Angaben der Anmeldung zu entnehmen sein:

  • (Verdachts-)Diagnosen
  • Indikation
  • kurze Anamnese
  • allfällige frühere Untersuchungsergebnisse
  • aktuelle Medikation
  • Fragestellung
  • Angaben zum Versicherungsträger

 

Anmeldung per E-Mail


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