Der Kanton Appenzell Innerrhoden stärkt die ambulante psychiatrische Versorgung seiner Bevölkerung mit einer Leistungsvereinbarung mit der Psychiatrie St.Gallen.
Der Kanton Appenzell Innerrhoden und die Psychiatrie St.Gallen haben eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen, die Anfang 2026 in Kraft getreten ist. Damit erhalten Personen mit Wohnsitz im Kanton Appenzell Innerrhoden freien und uneingeschränkten Zugang zu den ambulanten und tagesklinischen Angeboten der Psychiatrie St.Gallen. Eine entsprechende Vereinbarung mit dem Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde bereits 2024 getroffen.
Die neu abgeschlossene Vereinbarung trägt der steigenden Nachfrage nach ambulanten psychiatrischen Leistungen im Kanton Appenzell Innerrhoden Rechnung. Sie ist ein zentraler Baustein zur Sicherstellung einer bedarfsgerechten, qualitativ hochwertigen psychiatrischen Versorgung.