Vorsorge und Zusatzversicherung
- Berufliche Vorsorge über www.vorsorgestiftung-vsao.ch
- Freiwillige Zusatzversicherung Unfall zu vorteilhaften Konditionen
Ferien / Arbeitszeit
- Der Ferienanspruch beträgt 23 Ferientage pro Kalenderjahr, 28 Ferientage ab dem 50. Altersjahr und 30 Ferientage ab dem 60. Altersjahr.
- Pro Kalenderjahr werden fünf Kompensationstage gewährt (Basis: Beschäftigungsgrad 100% = 46 Std./Woche resp. 9.2 Std./Tag; bei unterjährigem Ein- oder Austritt werden die Kompensationstage pro rata temporis gewährt).
- 46-Stundenwoche
Lohn
- Lohnzahlung jeweils per 25. des Monats, 13. Monatslohn wird jeweils zur Hälfte im Juni und Dezember in Auszahlung gebracht
- Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit / Unfall während 24 Monaten (12 Monate zu 100%, weitere 12 Monate zu 80%)
- Lohnabzüge für die Sozialabgaben betragen ca. 20%, inkl. Pensionskasse, jedoch exkl. allfälliger Quellensteuer (Quellensteuer | sg.ch)
Fort- und Weiterbildung / Supervision
Richtwerte für die persönliche Fort- bzw. Weiterbildung und Supervision:
- Oberärztinnen/Oberärzte mit dem Fachtitel Psychiatrie und Psychotherapie bis CHF 4000.- und 10 Tage Zeitbudget
- Oberärztinnen/Oberärzte mit anderem Titel bis CHF 2000.- und 5Tage Zeitbudget
Wir machen dich darauf aufmerksam, dass es bei allen Anstellungen, für die ein Bewilligungsgesuch erforderlich ist, wichtig ist, genügend Bearbeitungszeit einzuplanen. Ohne dieses Gesuch, ist eine Anstellung bei uns nicht möglich. Die genauen Wartezeiten können beim zugehörigen Amt angefragt werden.
Für Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Ausland
Bewilligungen
Für eine Tätigkeit in der Funktion als Oberärztin oder Oberarzt ist eine vorgängige Berufsausübungsbewilligung (BAB) des Kantons St. Gallen zwingend. Dazu wiederum ist die Anerkennung des Facharztdiplomes Voraussetzung.
Informationen hierzu findest du auf der Seite "Bewilligung Medizinalberufe" des Kantons St. Gallen.
Für die BAB übernimmt die Psychiatrie St.Gallen die gesamten Kosten. Für die Anerkennung des Facharztdiplomes werden die Kosten zu 50 Prozent oder maximal zu CHF 600.- übernommen. Bei Fragen zum administrativen Prozess unterstützen wir dich gerne, komme einfach auf uns zu: hrm.service@psychiatrie-sg.ch
Bitte beachte, dass die Bearbeitungszeit im Moment 12 bis 15 Wochen dauert.
Bearbeitungsdauer BAB
Liegt die Anerkennung bereits vor und die Registrierung im nationalen Register ist abgeschlossen, dauert die Ausstellung der Berufsausübungsbewilligung etwa ein bis zwei Monate. Die Bearbeitungsdauer durch das Gesundheitsdepartement verlängert sich bei fehlenden Angaben oder Unterlagen.
Die Unterlagen zur Beantragung der BAB sind initial vollständig einzureichen (inkl. vorliegendem gültigem Diplom), damit höhere Folgekosten vermieden werden.
Wer eine ausserkantonale BAB besitzt, kann eine kostenlose BAB für den Kanton St.Gallen beantragen.
Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?
Deine Fragen beantworten die Fachspezialistinnen und Fachspezialisten des Human Resources Management gerne:
Die Standorte der Psychiatrie St.Gallen
Unser Blog – Themen, Menschen, Einblicke
Recovery-Arbeitsbücher: aktualisiert und um zwei Titel ergänzt
Ambulante Angebote der Psychiatrie St.Gallen auch für Appenzell Innerrhoden