Anstellung Psychologinnen und Psychologen

Wichtigste Informationen zum Anstellungsverhältnis

Für dich als Assistenzpsychologin/Assistenzpsychologe, Fachpsychologin/Fachpsychologe, Leitende Psychologin / Leitender Psychologe

Vorsorge und Zusatzversicherung

  • St.Galler Pensionskasse (sgpk): Überdurchschnittliche Pensionskasse (Beiträge werden zu 56% durch die Arbeitgeberin, zu 44% durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet), Sparplan «Plus» möglich (Aktiv-Versicherte Sparpläne | sgpk.ch)
  • Freiwillige Zusatzversicherung Unfall zu vorteilhaften Konditionen

Ferien / Arbeitszeit

  • 23 Ferientage pro Kalenderjahr, 28 Ferientage ab dem 50. Altersjahr und 30 ab dem 60. Altersjahr
  • Möglichkeit zusätzlicher Ferientage zu erlangen
  • Flexible Arbeitsmodelle
  • 42-Stundenwoche

Lohn

  • Lohnzahlung jeweils per 25. des Monats, 13. Monatslohn wird jeweils zur Hälfte im Juni und Dezember in Auszahlung gebracht
  • Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit / Unfall während 24 Monaten (12 Monate zu 100%, weitere 12 Monate zu 80%)

Fort- und Weiterbildung / Supervision

Richtwerte für die persönliche Fort- bzw. Weiterbildung und Supervision:

  • Assistenzpsychologinnen/Assistenzpsychologen in Weiterbildung (Weiterbildungsjahr 1) bis CHF 4000.- und 10 Tage Zeitbudget
  • Assistenzpsychologinnen/Assistenzpsychologen in Weiterbildung (Weiterbildungsjahr 2, 3 & 4) bis CHF 7000.- und 10 Tage Zeitbudget
  • Assistenzpsychologinnen/Assistenzpsychologen in Weiterbildung (Weiterbildungsjahr 5) bis CHF 2000.- und 10 Tage Zeitbudget
  • Assistenzpsychologinnen/Assistenzpsychologen in Weiterbildung (über 5 Jahre in WB) bis CHF 2000.- und 5 Tage Zeitbudget
  • Fachpsychologinnen/Fachpsychologen bis CHF 2000.- und 5 Tage Zeitbudget
  • Leitende Psychologinnen/Leitende Psychologen und Oberpsychologinnen/Oberpsychologen bis CHF 4000.- und 10 Tage Zeitbudget

Bewilligungspflichten

Assistenzpsychologinnen und Assistenzpsychologen

Bei Assistenzpsychologinnen und Assistenzpsychologen besteht eine Bewilligungspflicht. Eine Bewilligung zur Tätigkeit unter Aufsicht (Assistenzbewilligung Psychotherapie Kanton St.Gallen) muss beim Stelleneintritt vorhanden sein. Eine Anstellung bzw. Arbeitsaufnahme ohne Bewilligung ist nicht möglich.

Personen, die einen anerkannten Hochschulabschluss in Psychologie haben, kann während des Erwerbs des Weiterbildungstitels in Psychotherapie eine Assistenztätigkeit bewilligt werden. Die Assistenztätigkeit erfolgt unter der fachlichen Verantwortung und Aufsicht einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten, die oder der die Voraussetzungen zur selbstständigen Berufsausübung erfüllt. Informationen hierzu findest du auf der Seite Bewilligungen Psychologieberufe | sg.ch.

Wir machen dich darauf aufmerksam, dass es bei allen Anstellungen, für die ein Bewilligungsgesuch erforderlich ist, wichtig ist, genügend Bearbeitungszeit einzuplanen. Die Bearbeitung kann zwischen fünf und acht Wochen dauern, wobei die Einreichung der vollständigen Unterlagen dazu die Voraussetzung ist. Ansonsten ist mit einer entsprechend längeren Dauer bis zur Bewilligungserteilung zu rechnen.

Für die Assistenzbewilligung Psychotherapie übernimmt die Psychiatrie St.Gallen die gesamten Kosten. Bei Fragen zum administrativen Prozess unterstützen wir dich gerne, komme einfach auf uns zu: hrm.service@psychiatrie-sg.ch.

Fachpsychologin / Fachpsychologe

Für eine Tätigkeit in der Funktion als Fachpsychologin/Fachpsychologe ist eine vorgängige Berufsausübungsbewilligung (BAB) des Kantons St.Gallen zwingend. Dazu wiederum ist die Anerkennung des Fachdiploms Voraussetzung. 

Falls du noch keine Bewilligung hast, bitten wir dich, dein Gesuch mit allen erforderlichen Unterlagen so schnell wie möglich an folgende E-Mail-Adresse zu schicken: bewilligungen.gdrd@sg.ch. Bitte setzte hrm.service@psychiatrie-sg.ch in CC.

Die Kosten für das Verfahren übernehmen wir für dich. Wichtig: Das Gesuch muss unbedingt sofort eingereicht werden, da die Bearbeitung durch den Kanton zwischen 5 und 8 Wochen dauert. Wenn das Gesuch zu spät eingereicht wird, kann das im Vertrag vereinbarte Eintrittsdatum nicht garantiert werden und dein Starttermin müsste verschoben werden. Wir empfehlen dir daher, das Gesuch so bald wie möglich zu senden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Individuelle Auskünfte zum Bewilligungsverfahren erhältst du telefonisch unter +41 58 229 35 79 oder via Mail an info.gdrd@sg.ch.

Registrierung im Psychologieberuferegister



Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?

Deine Fragen beantworten die Fachspezialistinnen und Fachspezialisten des Human Resources Management gerne:

hrm.recruiting@psychiatrie-sg.ch

Die Standorte der Psychiatrie St.Gallen

Wann sehen wir uns? Veranstaltungen der Psychiatrie St.Gallen

13. Dez. 25 16:00 - 16:45 Uhr
Klinik in concert
Psychiatrie St.Gallen Kapelle (Haus C01) Zürcherstrasse 30 9500 Wil
13. Jan. bis 25. März 26
DBT-Kompakt I – Dialektisch-Behaviorale Therapie nach Marsha Linehan
Weiterbildung Psychiatrie St.Gallen Haus C05 Raum 008 Zürcherstrasse 30 9500 Wil
22. Jan. 26 16:15 - 17:15 Uhr
Angst in der Perimenopause
Fortbildung HOCH – Psychiatrie St.Gallen online

Unser Blog – Themen, Menschen, Einblicke

Psychiatrie St.Gallen mit Sozialem Wirtschaftspreis ausgezeichnet

«Body, Mind und Soul» Betriebliche Gesundheitsförderung

Norman Sartorius über 60 Jahre Psychiatrie