Vorsorge und Zusatzversicherung
- St.Galler Pensionskasse (sgpk): Überdurchschnittliche Pensionskasse (Beiträge werden zu 56% durch die Arbeitgeberin, zu 44% durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geleistet), Sparplan «Plus» möglich (Aktiv-Versicherte Sparpläne | sgpk.ch)
- Freiwillige Zusatzversicherung Unfall zu vorteilhaften Konditionen
Ferien / Arbeitszeit
- 23 Ferientage pro Kalenderjahr, 28 Ferientage ab dem 50. Altersjahr und 30 ab dem 60. Altersjahr
- Möglichkeit zusätzlicher Ferientage
- Flexible Arbeitsmodelle
- 42-Stundenwoche
Lohn
- Lohnzahlung jeweils per 25. des Monats, 13. Monatslohn wird jeweils zur Hälfte im Juni und Dezember in Auszahlung gebracht
- Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit / Unfall während 24 Monaten (12 Monate zu 100%, weitere 12 Monate zu 80%)
Fort- und Weiterbildung / Supervision
Richtwerte für die persönliche Fort- bzw. Weiterbildung und Supervision:
- Bis CHF 2000.- und 5 Tage Zeitbudget pro Jahr
Bewilligungspflicht
Bei den Therapieberufen Physiotherapeutin/Physiotherapeut sowie Ergotherapeutin/Ergotherapeut besteht eine Bewilligungspflicht. Eine Bewilligung zur Tätigkeit unter eigener fachlicher Verantwortung (Berufsausübungsbewilligung des Gesundheitsdepartements Kanton St.Gallen) muss beim Stelleneintritt vorhanden sein.
Für die Berufsausübungsbewilligung übernimmt die Psychiatrie St.Gallen die gesamten Kosten. Bei Fragen zum administrativen Prozess unterstützen wir dich gerne, komme einfach auf uns zu: hrm.service@psychiatrie-sg.ch
Erfahre mehr: Bewilligungen Gesundheitsberufe | sg.ch
Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?
Deine Fragen beantworten die Fachspezialistinnen und Fachspezialisten des Human Resources Management gerne:
Die Standorte der Psychiatrie St.Gallen
Unser Blog – Themen, Menschen, Einblicke
Psychiatrie St.Gallen mit Sozialem Wirtschaftspreis ausgezeichnet
«Body, Mind und Soul» Betriebliche Gesundheitsförderung