Ambulante Forensik

Ambulante Behandlung zur Besserung der Legalprognose

Behandlungsangebot für Personen mit psychischen Problemen, die in Zusammenhang mit Straffälligkeit stehen, um Risiken zu senken und ein straffreies Leben zu unterstützen.

Worin besteht die ambulante forensisch-psychiatrische & -psychotherapeutische Behandlung?

Ambulante forensisch- psychiatrische und -psychotherapeutische Therapie besteht einerseits aus der Behandlung der zugrundeliegenden psychischen Störung, andererseits aus der Bearbeitung von Problemverhalten, das mit dem Delikt zu tun hat.

Die genaue Analyse der Delinquenz-Vorgeschichte und der zur Massnahme führenden Straftat dient dazu, alle Faktoren (abgekoppelt von ihrer Krankheitswertigkeit) herauszuarbeiten, die das delinquente Verhalten bedingt haben. Aus diesen herausgearbeiteten Besonderheiten ergeben sich die forensisch-therapeutisch notwendigen Massnahmen / Behandlungsziele., Zum Erreichen der Behandlungsziele wird das gesamte Helfernetz (Bewährungshilfe, Arbeit, Wohnen, etc.) eingebunden.

  • Psychotherapie (vorwiegend im Einzelsetting)
  •  In manchen Fällen kann auch eine Medikation ein sinnvoller Bestandteil der Therapie sein
  • Sorgfältige Erfassung möglicher Risiken und fortlaufende Evaluierung
  • Erarbeitung eines Fallkonzepts/ Behandlungsplans (forensisch-psychiatrische Abklärung und Einschätzung unter Berücksichtigung risikorelevanter Aspekte)
  • Erstellen diverser Berichte (Eintritts-, Vollzugs-, Verlaufs- Abschlussberichte, etc.)

Zusammen zum Ziel

Die behandelnden Personen arbeiten eng mit zuweisenden Justizbehörden aber auch betreuenden Institutionen, Wohnheimen sowie Fachpersonen zusammen.

Für wen eignet sich die ambulante forensisch-psychiatrische & -psychotherapeutische Behandlung?

  • Wir behandeln Patienten und Patientinnen mit Diagnosen aus dem gesamten Spektrum der Psychiatrie wie z.B. Persönlichkeitsstörungen, schizophrenieforme Erkrankungen, affektive Erkrankungen, sexuelle Präferenzstörungen, zusätzliche Suchtprobleme etc.
  • ambulante Behandlung von Patientinnen und Patienten im Rahmen einer Massnahme nach Art. 63 StGB
  • ambulante Nachsorge von Patientinnen und Patienten nach Abschluss der stationären Behandlung oder bei fortgeschrittenen Lockerungen beispielsweise im Rahmen eines betreuten Wohnens im Rahmen einer Massnahme nach Art. 59 StGB Ersatzmassnahmen, beispielsweise Therapieweisung
  • Therapien auf freiwilliger Basis bei Patientinnen und Patienten mit forensisch-psychiatrischen Themen bei Leidensdruck und Veränderungswillen

Alle Diagnosen


Welche Ziele werden mit ambulante forensisch-psychiatrische & -psychotherapeutische Behandlung verfolgt?

Auch in einer behördlich angeordneten Therapie setzen wir voraus, dass Sie als Patientin oder Patient aktiv mitarbeiten und offen wie auch verbindlich sind. Nur so lassen sich bestmögliche Therapieerfolge erreichen.  

Im Zuge von ambulanten Massnahmen besteht eine Informationspflicht der Behandlerinnen und Behandler gegenüber der zuweisenden Behörde über den Therapiefortschritt, aber auch über sich anbahnende Gefahrensituationen. Wir informieren Sie darüber, was wir der zuweisenden Behörde mitteilen. Wir verstehen uns als Unterstützer beim Aufbau konstruktiven Verhaltens, nicht als Komplizen weiterer Straftaten. Wenn andere Personen gefährdet sind und Sie nicht selbst gegensteuern, ergreifen wir im Einzelfall Massnahmen.

Bei freiwilligen Behandlungen besprechen wir mit Ihnen, was in Krisen zu tun ist.


Für welche Behandlungsarten wird ambulante forensisch-psychiatrische & -psychotherapeutische Therapie angeboten

Es erfolgt eine individuell angepasste ambulante Therapie mit Störungs- und deliktorientiertem forensisch-psychiatrischem und forensisch-psychotherapeutischem Schwerpunkt.


Wer bietet die ambulante forensisch-psychiatrische & -psychotherapeutische Behandlung an? Wer ist das Team?

Das Team der Ambulanten Forensik besteht aus Ärztinnen und Ärzten und Psychologen und Psycholginnen mit forensischer Spezialisierung und Erfahrung.


Wann findet die ambulante forensisch-psychiatrische & -psychotherapeutische Behandlung statt?

Die Therapie findet nach Vereinbarung zu Bürozeiten, Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00, statt. Die Therapiefrequenz wird individuell festgelegt.


Wer finanziert die ambulante forensisch-psychiatrische & -psychotherapeutische Therapie?

Die Therapie wird im Regelfall über die Krankenkasse abgerechnet.

Für forensische Zusatzleistungen (z.B. Einschätzungen, Aktenstudium, spezielle Abklärungen und Berichterstattungen, Kooperation mit externen Fachpersonen) kann ein Mehraufwand entstehen, der nicht über die Krankenkasse abgerechnet werden kann und deswegen gemäss dem gültigen Taxtarif Forensik des Kantonalen Kompetenzzentrums Forensik der zuweisenden Behörde in Rechnung gestellt wird. Die zuweisende Behörde ist entweder bereits Teil unseres Kooperationsnetzwerks oder erteilt im Einzelfall für diese speziellen Leistungen Kostengutsprache. 

Zu spät abgesagte oder versäumte Termine (Absage Werktags bis 24h vorher; Arztzeugnis). werden der Patientin, dem Patienten in Rechnung gestellt.

Taxtarif


Wie kann angemeldet werden?

Die Anmeldung erfolgt durch die zuständige Behörde per E-Mail oder Post.

Personen, die aus eigenem Antrieb ein spezielles Problem angehen möchten oder eine Beratung oder Behandlung wünschen, können über den Hausarzt, die Hausärztin oder ihren ambulant behandelnden Psychiater, ihre ambulant behandelnde Psychiaterin angemeldet werden.

Anmeldung Ambulante Forensik

Zuständige Behörden können per E-Mail oder per Post anmelden

  • Justizvollzug/Straf- und Massnahmevollzug St.Gallen
  • entsprechende Behörden anderer Kantone
  • Massnahmenvollzugseinrichtungen
  • etc.

Ambulante Forensik
Zürcherstrasse 30
9500 Wil

 

forensik@psychiatrie-sg.ch


Wann kann eingestiegen werden?

Eine Therapieanmeldung ist jederzeit möglich. Je nach Fall erfolgt durch den Leitenden Arzt die Triagierung über kurzfristig einzuholende Informationen oder ausführliche Unterlagen, die von den einweisenden Institutionen zu Verfügung gestellt werden.

Abhängig von der Falleinschätzung erfolgt gegebenenfalls ein Vorgespräch mit dem Patienten oder der Patientin.

Sobald der konkrete Behandlungsauftrag durch die vollziehende Behörde erteilt wird, erfolgt eine Zuteilung zur Falltherapeutin, zum Falltherapeuten und eine Terminvereinbarung mit der Patientin, dem Patienten.


Wo wird die ambulante forensisch-psychiatrische & -psychotherapeutische Behandlung angeboten?

Die Therapie findet vorwiegend in Räumlichkeiten der Ambulanten Forensik der Psychiatrie St.Gallen in Wil, im Gebäude A09, statt.

Darüber hinaus besteht ein aufsuchendes Angebot im jeweiligen Wohn- und Arbeitsumfeld von bestimmten externen Institutionen (Wohnheim Eggfeld, Institutionen im Straf- und Massnahmenvollzug, Massnahmenzentrum Bitzi).


Wen kann ich bei Fragen kontaktieren?