Du kennst eine Fachperson, die zu uns passt? Einen Teamplayer mit Leidenschaft? Jemand, der oder die mit uns durchstarten will und mit Herz dabei ist?
Dann überzeuge die Person, sich bei uns zu bewerben – deine Empfehlung zahlt sich aus!
So funktionierts:
Empfehlung abgeben
Du überzeugst eine Fachperson, sich bei uns zu bewerben und deinen Namen bei der Bewerbung zu hinterlegen.
Einstellung erfolgt
Wenn die empfohlene Person eingestellt wird und die Probezeit besteht...
Belohnung erhalten
… bekommst du eine Prämie ausbezahlt!
Prämien
| Funktion der vermittelten Person | Pensum < 50% | Pensum ≥ 50% |
| Lernende, Studierende (Auszubildende Pflege HF) | CHF 250 | |
| Services, Infrastruktur, Sekretariate etc. | CHF 500 | CHF 1’000 |
| Pflegefachpersonen | CHF 1’000 | CHF 1’500 |
| Therapie, Sozialdienst, Psychologie | CHF 1’000 | CHF 1’500 |
| Assistenzärztinnen/Assistenzärzte | CHF 1'000 | CHF 1'500 |
| Oberärztinnen/-ärzte sowie Kaderärztinnen/-ärzte | CHF 1’500 | CHF 3'000 |
Einschränkungen
Die Ausgabe einer Prämie unterliegt folgenden Einschränkungen:
- Bei einem internen Wechsel wird keine Vermittlungsprämie gewährt.
- Bei Anstellungen nach einer Ausbildung in der PSG sowie im Anschluss an temporäre Anstellungen besteht kein Anspruch auf eine Vermittlungsprämie, genauso bei Anstellungen von Praktikantinnen oder Praktikanten.
- Die Auszahlungen erfolgen nach bestandener Probezeit der vermittelten Person.
- Mitglieder der Geschäftsleitung, fachliche Leitungen (auch Kaderärztinnen, Kaderärzte), Stationsleitungen wie auch HRM-Mitarbeitende sind von den Prämien ausgeschlossen.
- Die Prämie für Lernende und Studierende wird nur an PSG-Lernende/-Studierende ausbezahlt gemäss dem Leitsatz:
«Lernende rekrutieren Lernende» bzw. «Studierende rekrutieren Studierende».
FAQs Fragen und Antworten zur Vermittlungsprämie
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